Wien, 13.12.16 (Umweltdachverband): „Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass heute im Ministerrat eine entschärfte Fassung der geplanten Novelle zum UVP-Gesetz beschlossen wurde – wiewohl einige Wermutstropfen bleiben, wie etwa die Verschärfung der Kumulationsbestimmungen und die Beschneidung des NGO-Rechtsschutzes. Es ist erfreulich, dass die breite Kritik von Zivilgesellschaft, Ländern, Gemeinden und Landesumweltanwaltschaften an dieser Novelle in letzter Sekunde von den Entscheidungsverantwortlichen gehört und die Notbremse rechtzeitig gezogen wurde. Denn statt Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung hätte die geplante Reform nicht hinnehmbare Einschnitte zu Lasten der Umwelt gebracht und für die Unternehmen längere Verfahren und Rechtsunsicherheit“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Insbesondere ist hervorzuheben, dass von der beabsichtigten Kaltstellung der Gemeinden doch noch in letzter Sekunde Abstand genommen wurde und der Pauschalangriff auf die Umwelt-NGOs weitestgehend zurückgenommen wurde. „Dem UVP-G konnten mit vereinter Anstrengung vorläufig die größten Giftzähne gezogen werden. Was bleibt, ist ein fahler Beigeschmack der Gesetzgebungspraxis, der keinesfalls Schule machen darf. Während in Deutschland gerade der Weg zu mehr Beteiligung für die Zivilgesellschaft gegangen wird, macht Österreich in Sachen Beteiligungsrechte Schritte zurück, obwohl gegen unser Land sogar ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung des Rechtsschutzes für die Öffentlichkeit in Umweltverfahren anhängig ist. Eine abschließende Einschätzung kann selbstverständlich erst dann getroffen werden, wenn die Beschlussfassung durch den Gesetzgeber erfolgt ist“, so Maier abschließend.
Auch die Naturfreunde haben sich vehement gegen die vorliegende Fassung des UVP-Gesetzes in der Verwaltungsreform ausgesprochen und freuen sich sehr über diesen Zwischenerfolg!