Österreich ist im Bereich Flächenverbauung seit langem Europameister und verbaut jeden Tag ca. 17 Fußballfelder. In den Bergen sind es vor allem Tourismus, Verkehr und die Energiewirtschaft, die ihre Infrastruktur weiter und weiter ausbreiten. Ursprüngliche Natur und Kulturlandschaften gehen dem entsprechend mehr und mehr verloren.
Grüne Energiequellen, vor allem Photovoltaik bzw. Solarthermie, haben in den letzten Monaten einen regelrechten Sprung in den Absatzzahlen erreicht. Doch mit dem ansteigenden Interesse an erneuerbarer Energie wird auch die Diskussion angefacht, welche Flächen für diese Art der Energiegewinnung genutzt werden dürfen bzw. sollen.
Die Naturfreunde Österreich haben zu diesem wichtigen Thema ein Positionspapier erarbeitet, in dem die Forderung nach klaren Regeln für den alpinen Raum in Österreich gefordert wird. „Eine ungehemmte, kaum koordinierte Inanspruchnahme großer Freiflächen zur Erreichung der ausgegebenen Ziele sehen wir somit sehr kritisch. Bei der Etablierung von neuen PV-Anlagen in Berggebieten müssen aus unserer Sicht, Erfordernisse des Biodiversitätsschutzes, Landschaftsschutzes und der Flächenversiegelung speziell beachtet und in den Genehmigungsverfahren entsprechend beurteilt und berücksichtigt werden.“ erläutert Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich.
Werden große Anlagen in die Bergwelt gebaut, muss immer auch mitgedacht werden, dass in diesen Berggebieten eine Infrastruktur geschaffen werden muss, um die Anlage im ersten Schritt zu errichten. Im zweiten Schritt muss der Strom aus den meist entlegenen Gebieten zu den Endverbraucher*innen gelangen. Schließlich machen Wartungsarbeiten, im dritten Schritt, eine Zufahrt zu der Anlage notwendig. Somit ist mehrmals ein starker Eingriff in die sehr sensible Berglandschaft notwendig. Großflächige Photovoltaikanlagen in den Bergen sind daher aus der Sicht der Naturfreunde weder notwendig noch technisch sinnvoll.
Gerald Plattner, Bundesreferent für Umwelt- und Naturschutz dazu ergänzend: „Die Naturfreunde Österreich rufen dazu auf, Flächen zu nutzen, die im Nahbereich von bereits verbauten Bereichen mit vorhandener Infrastruktur liegen. Strenge Schutzgebiete und Gebirgsflächen ab einer Seehöhe von 1000 m müssen Tabuzonen für Photovoltaikanlagen größer als 100 m² sein. Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen in allen geschützten Gebieten Standard sein. Generell fordern wir eine UVP-Prüfpflicht für Projekte ab einer Photovoltaik-Fläche von 5000 m² und ab 2 ha auf bereits versiegelten Flächen.“
Weiters ist das technisch verfügbare Potential auf Gebäudeflächen für das Ausbauziel vom 11 Terawattstunden bis 2030 ausreichend. Ab 2030 sollen entlang von Auto- und Eisenbahnstrecken prioritäre Flächen für Photovoltaikanlagen festgelegt werden.
Das Positionspapier wurde im März 2023 vom Naturfreundepräsidium beschlossen und kann rechts unter "Downloads" heruntergeladen werden.