Bei Bergungs- und Rückholkosten gilt der Versicherungsschutz auch bei akuten medizinischen Notfällen, wie z.B. bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufschwäche. Hinsichtlich eines Rücktransportes in diesen Fällen entscheidet die vom Versicherer beauftragte Organisation (z.B. Tyrol Air Ambulanz). Die vom Versicherer bezeichnete Organisation entscheidet im Bezug auf die medizinische Notwendigkeit der Durchführung einer Rückholung und führt diese durch.
Das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice ist weltweit gültig. Es bezieht sich auf Unfälle bei Vereinsaktivitäten oder bei privater Sportausübung.
Als mitversichert gelten auch Erfrierungen, Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis, sowie Unfälle des Versicherten als Fluggast. Unfälle bei der Benützung von Kraftfahrzeugen, zu und von Veranstaltungen der Naturfreunde, sowie auf dem Weg zu und von einer sportlichen Betätigung, sind ebenfalls versichert. Der Versicherer für das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group.
bis zu je EUR 30.000,– pro Person
(ab 25 % Gesamtinvalidität) bis zu EUR 30.000,–
Bitte beachte, dass Hubschrauberbergungen, Bergrettungseinsätze und Bergungen von Pistendiensten nach Freizeitunfällen von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig Mitglied zu sein, denn mit uns bist du kostengünstig gut versichert!
Weitere Informationen findest du im Versicherungsfolder, den du über die Downloads (grüner Kasten) herunterladen kannst.
Tel.: +43 (0) 6542 57966
info@krankentransporte.at