1. Was ist der Unterschied zwischen der Freizeit-Unfallversicherung und der Auslandsreiseversicherung?
Die Freizeit-Unfallversicherung ist weltweit gültig, außerdem im Mitgliedsbeitrag inkludiert und bezieht sich auf sportliche Freizeitunfälle bzw. wenn man in Berg- oder Wassernot gerät, nicht aber bei Unfällen und Erkrankungen jeglicher Art.
Die Auslandsreiseversicherung kann man ergänzend abschließen, wenn man auch im Ausland unterwegs ist. Mit den stationären Spitalskosten, ambulanten Behandlungen und den Rückholkosten sind Unfälle und Erkrankungen jeglicher Art versichert.
Das bedeutet im Detail: Ist man in Frankreich auf Urlaub und hat einen Skiunfall, sind mit der Freizeit-Unfallversicherung die Berge- und Rückholkosten versichert.
Spitals- und ambulante Arztkosten wären aber nicht versichert. Falls aufgrund einer Erkrankung eine Überstellung in die Heimat erforderlich ist, wäre das auch nicht in der Mitgliederversicherung enthalten. Wurde jedoch die Auslandsreiseversicherung abgeschlossen, sind Arzt-/Spitalskosten und die vorher genannten Rückholkosten gedeckt.
2. Gibt es bei den Naturfreunden Höhenmeter- und Kletterschwierigkeitsgradbegrenzungen?
Nein, gibt es nicht! Es wird nur gebeten, Expeditionen der Versicherungsabteilung in der Bundesorganisation bekanntzugeben.
3. Gilt die Auslandsreiseversicherung für Ausländer und sind Bergekosten inkludiert?
Die Auslandsreiseversicherung gilt nicht für Ausländer, außer sie haben in Österreich einen Zweitwohnsitz und schließen die Versicherung mit Angabe des österreichischen Wohnsitzes ab. Es sind nur Rückholkosten, nicht aber Bergekosten in der Auslandsreiseversicherung inkludiert.
4. Zeitliche Begrenzung der Freizeit-Unfallversicherung und der Auslandsreiseversicherung?
Von jeder Versicherung wird entweder ein zeitliches oder ein betragliches Limit vorgegeben. Von dem ist es abhängig wie lange die Versicherung im In- bzw. Ausland gültig ist.
Das bedeutet im Detail:
Da die Freizeit-Unfallversicherung sowohl bei den Bergekosten (€ 30.000,00) als auch bei den Rückholkosten (€ 30.000,00) ein betragliches Limit haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit für das ganze Jahr.
Aufgrund der Tatsache, dass sich im Versicherungspaket der Auslandsreiseversicherung sowohl betragliche, als auch zeitliche Limits befinden, wird die Deckung anders gehandhabt. Stationäre Spitalskosten (€ 15.000,00), ambulante Arztkosten (€ 2.000,00 mit SBH) und Rückholkosten gelten für 8 Wochen ab Abreisedatum, beliebig oft im Jahr.
5. Herzinfarkt (mit Todesfolge) am Berg?
Die Freizeit-Unfallversicherung bezieht sich auf sportliche Freizeitunfälle bzw. wenn man in Berg- bzw. Wassernot gerät.
Das bedeutet im Detail: Wenn man am Berg im alpinen und unzugänglichen bzw. unwegsamen Gelände einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet, dann sind die Hubschrauberkosten inkludiert.
Passiert der Herzinfarkt in der Nähe einer befahrbaren Straße und es möglich wäre, dass dort eine Rettung hinfahren kann, werden die Kosten nicht übernommen.
Erleidet man jedoch einen tödlichen Herzinfarkt sind die Bergekosten (da kein Unfall oder Bergnot), nicht inkludiert. In diesem Fall deckt im Ausland die Auslandsreiseversicherung die Rückholkosten (= Überführungskosten), nicht jedoch die Bergekosten ab.
Wenn einer der beiden oberen Fälle eintreten sollte und es keine andere Versicherung gibt wo solche Schadensfälle gedeckt sind, hilft die Versicherungsabteilung der Bundesorganisation gerne, dass diese Rechnungen beim Hubschrauberunternehmen ausgelobt (= erlassen) werden und somit die Hinterbliebenen nicht mit den horrenden Kosten belastet werden.