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Schutzgebiete in Gefahr: Tourismusindustrie plant massive Zerstörung

Die Naturfreunde kämpfen gegen jegliche Eingriffe in Schutzgebiete, die dem Schutzzweck widersprechen. Derzeit setzen sie sich vor allem gegen zwei geplante Baummaßnahmen des Wintertourismus in Kärnten und in Tirol ein.

Naturschutzgebiete Kleinfragant und Wurten West

Bereits seit Jahren wird durch massive Eingriffe für das Gletscherskigebiet Mölltaler Gletscher Natur zerstört. Jetzt soll das Skigebiet über den schon beeinträchtigten Talkessel hinaus erweitert werden. Um eine skitechnische Erschließung zu verhindern, wurde 1989 das Naturschutzgebiet Kleinfragant auf der südöstlichen Seite des Mölltaler Gletschers und 1993 das Naturschutzgebiet Wurten-West geschaffen. Doch nun will man hier ein neues Hoteldorf mit rd. 500 Betten sowie eine Talabfahrt nach Innerfragant inklusive Lift- und Beschneiungsanlagen bauen, die mitten durch diese zwei Naturschutzgebiete führen soll. Kärntens Landesumweltreferent Dr. Thomas Schneditz, Vertreter der Naturfreunde im Kärntner Naturschutzbeirat, ist über die ins Auge gefassten Bauvorhaben empört und erklärt: „Der Naturschutzbeirat spricht sich natürlich vehement gegen die geplante Skiabfahrt aus und setzt alles daran, dies zu verhindern!“

Ein Naturschutzgebiet ist ein weitgehend natürliches oder naturnahes Gebiet, das sich durch das Vorhandensein schützenswerter Lebensräume und/oder das Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten auszeichnet. Diese Naturgüter will man vor unvereinbaren Eingriffen schützen. In Kärnten regelt das der § 24 des Kärntner Naturschutzgesetzes.

 

Das geplante Bauvorhaben verstößt nicht nur gegen das Naturschutzgesetz, sondern auch gegen internationales Recht. Die Alpenkonvention (z. B. das Naturschutzprotokoll, Artikel 11, Absatz 1) regelt eindeutig, dass die Vertragsparteien alle geeigneten Maßnahmen zu treffen haben, „um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden“. Österreich hat die Protokolle zur Alpenkonvention ratifiziert, sie sind also rechtswirksam und bindend.

 

Zur Rettung der beiden Naturkleinode hat die Bürgerinitiative „Schützt Kärntens Alpinregionen!“ mit Unterstützung der Naturfreunde, des ÖTK, des Österreichischen Alpenklubs und des Alpenvereins eine Petition gestartet, in der die Kärntner Landesregierung und der Kärntner Landtag aufgefordert werden, die geplante Zerstörung der Naturschutzgebiete zu verhindern.

Ruhegebiet Kalkkögel in Tirol

Die Kalkkögel wurden 1983 unter Schutz gestellt und zum Ruhegebiet erklärt. Sie liegen im nördlichen Teil der Stubaier Alpen und grenzen südwestlich an das Ruhegebiet Stubaier Alpen. Seit 2011 gibt es seitens der Tourismusverbände und der Seilbahnwirtschaft Pläne, das Ruhegebiet Kalkkögel seilbahntechnisch zu erschließen, um die Skigebiete Schlick 2000 und die Axamer Lizum zu verbinden.

§ 11 Absatz 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes zufolge sind in Ruhegebieten die Errichtung von lärmerregenden Betrieben, die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung, der Neubau von Straßen mit öffentlichem Verkehr und jede erhebliche Lärmentwicklung verboten.

 

Laut § 5 der Verordnung der Tiroler Landesregierung (2011), mit der das Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm 2005 geändert wurde, ist eine Erweiterung bestehender Skigebiete nicht zulässig, wenn „Nationalparkflächen oder Flächen in Gebieten in Anspruch genommen werden, die durch eine Verordnung aufgrund des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, Landesgesetzblatt Nr. 26, in der jeweils geltenden Fassung zu geschützten Gebieten erklärt worden sind“. Die Kalkkögel sind ein solches Gebiet.

 

Der Raumordnungsplan „Raumverträgliche Tourismusentwicklung“ (2010) fordert ebenfalls einen konsequenten Schutz von Schutzgebieten und sieht vor, auch die angrenzenden Randzonen von Schutzgebieten in ihrer Eigenart zu bewahren. Natürlich gilt auch für das Ruhegebiet Kalkkögel Artikel 11 Absatz 1 des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention.

 

Auf der Naturfreunde-Bundeskonferenz 2014 wurde von den Naturfreunden Tirol der Initiativantrag „Schutz für das Ruhegebiet Kalkkögel ohne Wenn und Aber!“ eingebracht, der einstimmig angenommen wurde. „Das Ruhegebiet Kalkkögel wurde als Ruhezone zwischen lifttechnischen Erschließungen geschaffen, um eine noch wilde und ursprüngliche Bergwelt im Nahebereich von Innsbruck zu erhalten. Die Kalkkögel sind eine geologische Besonderheit, haben aber auch eine außergewöhnliche landschaftliche und kulturhistorische Bedeutung. Jeder bauliche Eingriff bedeutet einen Verstoß gegen nationales Recht und die völkerrechtlich verankerte Alpenkonvention“, so der Vorsitzende der Naturfreunde Tirol Dr. Leopold Füreder.

 

Text: DI Regina Hrbek, Leiterin der Natur- und Umweltschutzabteilung der Naturfreunde Österreich

Onlinepetitionen unterschreiben!

Eine Genehmigung der beiden Bauvorhaben hätte natürlich weitreichende negative Folgen - auch für andere Schutzgebiete Österreichs. Helfen Sie daher bitte mit, Österreichs Schutzgebiete zu bewahren, und unterschreiben Sie auf www.umwelt.naturfreunde.at die Onlinepetitionen „Rettet die Kalkkögel!“ sowie „Rettet die Kleinfragant vor der Zerstörung!“.

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