Text und Foto: DIin Kim Ressar, Leiterin des Projekts „Respect Nature“ bei der Naturfreunde Internationale (NFI)
Ein forstliches Sperrgebiet bedeutet ein Betretungsverbot des Gebietes zur eigenen Sicherheit, was zwei legale Möglichkeiten mit sich bringt: umkehren oder eine alternative Route ausfindig machen. Missachtet man die Sperre, begibt man sich in große Gefahr, warnt Thomas Maier, Forstfacharbeiter und Waldpädagoge im ÖBf-Forstbetrieb Pongau: „Ein Forstfacharbeiter, der zum Beispiel bei der Holzrückung in einem Schlepper sitzt, sieht nicht, wenn jemand mit dem Fahrrad ganz nahe vorbeifährt.“ Forstliche Sperren zu ignorieren kann sogar lebensgefährlich sein: Im Jahr 2020 etwa wurde ein Mountainbiker von einem Baum erschlagen, der bei Schlägerungsarbeiten zu Boden fiel. Glücklicherweise verhält sich nur ein geringer Teil der Waldbesucher*innen so leichtsinnig, betont Thomas Maier. Manche Erholungsuchende kämen sogar unschuldig zum Handkuss, nämlich dann, wenn einige wenige die Sperrgebietsschilder ins Gebüsch werfen oder anderweitig verschwinden lassen. Dadurch bringen sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen in Gefahr.
„Den Unmut über forstliche Sperren kann ich grundsätzlich nachvollziehen“, meint Thomas Maier. „Es ist sicher nicht angenehm, wenn ich beispielsweise 15 km anreise und dann nicht weitergehen oder -radeln darf. Vor allem in sehr touristischen Gebieten, wie wir sie hier im Pongau haben, wollen die Leute in ihrem Urlaub keine solchen Überraschungen erleben. Deshalb raten wir ihnen auch, wenn sich die Möglichkeit ergibt, das Gespräch mit den Forstarbeiterinnen und -arbeitern zu suchen. Meistens finden wir eine Lösung und können zum Beispiel eine Alternativroute anbieten. Nur in absoluten Ausnahmefällen muss man die Tour abbrechen. Uns ist ein vernünftiges und sinnvolles Miteinander sehr wichtig“.
Oft treibt auch nicht der Unmut Erholungsuchende in ein Sperrgebiet, sondern fehlendes Einschätzungsvermögen. Thomas Maier: „Die Leute haben zwar durchaus ein schlechtes Gewissen, wenn wir sie in einem Sperrgebiet antreffen, aber es ist für sie schwierig einzuschätzen, was genau vor Ort los ist, vor allem wenn keine eindeutigen, zuordenbaren Geräusche zu hören und keine Hindernisse sichtbar sind.“ Deshalb ist es für die ÖBf so wichtig, „dass wir an allen notwendigen Wegpunkten eine rechtskonforme, gültige Beschilderung aufstellen“, erklärt Thomas Maier. „Ein Sperrgebiet ist nur gültig, wenn es durch ein gelbes Schild mit der Aufschrift ,Forstliches Sperrgebiet‘ gekennzeichnet ist. Darunter muss auf die ,Gefahr durch Waldarbeit‘ hingewiesen werden. Bei befristeten Waldsperren müssen auch der Beginn und das Ende der Sperrfrist, also Tag, Monat und Jahr, gut lesbar auf oder unter der Sperrtafel vermerkt sein. Die Tafeln müssen von uns laufend kontrolliert und bei Bedarf durch neue ersetzt werden, da leider immer wieder Schilder von einem auf den anderen Tag verschwinden.“
Warum kann man die aktuellen Sperrgebiete nicht online abrufen?* Das würde die Tourenplanung erleichtern. Thomas Maier: „Das ist leider nicht so einfach. Wir haben oft nur wenige Tage etwas in einem Gebiet zu erledigen und sperren nur kleine Arbeitsbereiche ab. Außerdem wollen wir bestimmte Strecken auch nicht unnötig lange sperren. Die exakte Dauer der Arbeiten vorherzusagen ist schwierig, da wir von den natürlichen Rahmenbedingungen abhängig sind. Längere Sperren im ÖBf-Forstbetrieb Pongau werden von uns dem Tourismusbüro gemeldet. Dort kann man sich darüber informieren.“
* Über bundesforste.at/wienerwald/sperrgebiete.html kann man Informationen über länger als fünf Tage bestehende forstliche Sperrgebiete in der Pilotregion des ÖBf-Forstbetriebs Wienerwald abrufen.
Unter dem Slogan „#WeRespectNature“ rufen die Naturfreunde gemeinsam mit den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) zu einem respektvollen Verhalten in der Natur auf. Im Jahr 2024 liegt der Fokus auf dem ÖBf-Forstrevier Telfs in Tirol, wo zusammen mit verschiedenen Naturfreunde-Ortsgruppen aus der Umgebung auf ein Fair Play in der Natur aufmerksam gemacht wird.
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Die Naturfreunde-Broschüre „Berg frei – Weg frei?! Ein Leitfaden für alle, die in ihrer Freizeit in der Natur unterwegs sind“ gibt einen umfassenden Überblick darüber, was man in Österreich machen darf und was nicht. Der Rechtsexperte Dr. Wolfgang Stock geht auf alle Bereiche ein, in denen man zu Fuß, per Rad, mit Schiern oder Booten unterwegs sein kann.
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