akademie.naturfreunde.at

4.1. Die Boulderwand

Die Boulderwand ist nach der Europäischen Norm (EN 152572-2) eine künstliche Kletteranlage, die das Klettern ohne Sicherungspunkte zulässt, einschließlich Fallraum und Aufprallfläche.

 

Wichtige Definitionen und Begrifflichkeiten:

  • Fallraum
  • Boulderhöhe
  • Fallschutzeinrichtungen/Schaumstoffmatten
  • Ausdehnung der Aufprallfläche

Fallraum

 

Das ist der Raum der Boulderwand, der von den Kletternden während des Fallens eingenommen werden kann. Die Aufprallfläche ist die Fläche, auf der Kletternde nach dem Fall landen.

Boulderhöhe

 

Die Boulderhöhe, gemessen zwischen dem höchsten vorgesehenen Punkt, den Kletternde halten können, und der Oberfläche der Aufprallfläche, darf höchstens 4,5 Meter betragen. Sie darf höchstens 4 Meter betragen, wenn darauf gestanden werden kann. In der Benutzungspraxis muss die maximal erlaubte Boulderhöhe individuell an die Zielgruppe (nach Alter und Einschränkungen etc.) angepasst werden.

Fallschutzeinrichtungen/Schaumstoffmatten

 

Die häufigste Fallschutzeinrichtung sind Schaumstoffmatten. Sie müssen die Basis der Boulderwand berühren und gegen Verrutschen während der Nutzung gesichert sein. Bei steil überhängenden Boulderwänden ist es zur Vermeidung von Verletzungen zulässig, eine dünne oder schräg liegende Matte zwischen der Basis der Boulderwand und der Haupt-Schaumstoffmatte zu installieren. Falls die Fallschutzeinrichtungen aus modularen Elementen bestehen, müssen die Teile sicher miteinander verbunden oder die Spalten so abgedeckt sein, dass es den Kletternden unmöglich ist, in die Spalten zwischen den modularen Elementen zu geraten.

Ausdehnung der Aufprallfläche

 

Bis zu einer Höhe der Boulderwand von 3 Metern muss die Aufprallfläche auf 2 Meter (L1) über die Grundprojektion der Boulderwand ausgedehnt werden. Bei einer Höhe der Boulderwand von mehr als 3 Metern muss die Aufprallfläche auf 2,5 Meter (L1) über die Grundprojektion der Boulderwand ausgedehnt werden. Falls die Boulderwand senkrecht ist oder einen geringeren Überhang als 10 Grad ohne Griffmöglichkeit an den Seitenwänden hat, kann die Aufprallfläche an jeder Seite der Boulderwand um 50 Prozent der Höhe der Boulderwand oder 1,5 Meter (L2) gekürzt werden.

Größe der Aufprallfläche

Wandhöhe            

  Aufprallfläche  

  Seitenaufprallfläche  

  für Wände ≤ 10°

  Seitenaufprallfläche  

  für Wände > 10°

H   L1   L2   L2
0 bis ≤ 3 m   2 m

  50 % der Höhe

  50 % der Höhe
> 3 m bis ≤ 4,5 m   2,5 m   1,5 m  

 

Legende:

1...Oberseite der Aufprallfläche

2...Projektion der Boulderwand

H...Höhe der höchsten vorgesehenen Griffmöglichkeit

L1...Zusätzliche Länge, die der Projektion der Boulderwand vor der Boulderwand hinzugefügt wird

L2...Zusätzliche Breite der Aufprallfläche (unter besonderen Bedingungen)

A...Seitliche Oberflächen, an denen Klettern möglich ist, werden als Teil der Wand betrachtet

Innerhalb des Fallraumes dürfen keine ungeschützten Hindernisse oder Kanten sein, die eine Gefahr für die Benutzer*innen darstellen könnten. Alle erreichbaren Teile der Oberflächen einer Boulderwand müssen frei von scharfen Kanten sein. Es darf keine Öffnungen zwischen 8 und 25 Millimetern mit einer Tiefe größer als 15 Millimeter geben, die zur Fangstelle werden können. Einrichtungen zum Klettern und Öffnungen in der Kletterfläche der Boulderwand für Griffhalterungen sind davon ausgenommen.

Angebotssuche