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Rechtliche Stellung in Österreich

Gesetzliche Regelung

  • Landesbergführergesetz
    • differiert zw. Bundesländern
  • Landessportgesetz
    • regelt die Tätigkeit im Verein

 

Tätigkeitsbereiche

 

Der ÜL darf im Rahmen seiner Ausbildung (ausgebildeten Sportarten und Umfänge) tätig sein:

  • Tätigkeit im Verein
    • Taggeld und Nächtigungskosten ohne Rechnung (€ 26,40/€ 15,00)
    • Pauschale Reiseaufwandsentschädigung € 720,-/Monat (=6 Tage à € 120,-)
    • Freizeit- & Unfallversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Unterstützung im Rechtsstreit
  • Tätigkeit in der Schule
    • Schulunterrichtsgesetz
    • Vereinbarung Schule/Direktor
    • Haftpflicht/Finanzrecht/Sozialabgaben!?
  • Tätigkeit für private Veranstalter
    • Anstellungsverhältnis (Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, geringfügige Beschäftigung, Aushilfen)
    • Finanzrechtliche Abwicklung
    • Haftungsrechtliche Vorsorge (Haftpflichtversicherung durch Dienstgeber)
    • Sozialversicherungspflichtige Abwicklung
    • Gewerberechtliche Bewilligung durch Anstellung nicht nötig (gibt es auch keine)
  • Selbständige/Berufliche Tätigkeit und Bewerbung am freien Markt
    • ist NICHT MÖGLICH
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