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Künstliche Naturfreunde-Kletteranlagen: Maßnahmen zur Wiedereröffnung

Mit Stand 27. Mai 2020 hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Wiedereröffnung von künstlichen Kletteranlagen herausgegeben.

Die Klettersport- und Bewegungsangebote der Naturfreunde-Ortsgruppen sind gekennzeichnet durch soziale Begegnungen. Auf der einen Seite bringen Sport und Bewegung enorm positive Effekte für das Wohlbefinden und die Gesundheit mit sich. Auf der anderen Seite finden sportliche Betätigungen oftmals in einem sozialen Kontext statt, der ein gewisses Infektionsrisiko in sich birgt. Nach wie vor sind wir aufgefordert, aus Solidarität zu den gefährdeten Gruppen, die sozialen Kontakte auf das minimal Nötigste zu reduzieren und durch Verhaltensänderungen das Infektionsrisiko zu minimieren.

 

Um eine Ansteckungsgefahr auszuschließen bzw. möglichst gering zu halten, sind sowohl Sportstättenbetreiber als auch Besucher aufgefordert, diese empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in Selbstverantwortung umzusetzen und einzuhalten. Sportstättenbetreiber können ggf. noch weitere bzw. einschränkende Regelungen bestimmen.

 

 

1. Abstandsregeln

  • in Begegnungsbereichen: 1 Meter Abstand mit MNS (Check-In, Shop, etc.)
  • bei Sportausübung: 2 Meter Mindestabstand ohne Mund-Nasen-Schutz (MNS); dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden, z.B. beim Partnercheck, Sichern, Spotten, etc.
  • falls beim Sichern 2 Meter Mindestabstand räumlich nicht möglich sind, dann 1 Meter Abstand mit MNS

 

Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten, kann als wirksame Maßnahme seitens Kletteranlagenbetreiber eine beschränkte Personenanzahl in der Kletteranlage vorgegeben werden.

 

 

2. Allgemeine Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen in der Kletteranlage

  • Kunden sollen möglichst bereits in Sportbekleidung erscheinen
  • Desinfektionsmöglichkeit im Ein- /Ausgangsbereich zur Verfügung stellen
  • regelmäßige Desinfektion glatter Kontaktflächen (Türen, Handläufe, etc.)
  • Vermeidung von Gruppenbildungen
  • möglichst bargeldlos zahlen
  • regelmäßiges Lüften (mechanische oder natürliche Lüftung)
  • Nutzung von Duschen gemäß den geltenden Verordnungen
  • für Gastronomie und Shop gelten die Verordnungen der jeweiligen Branche

 

 

3. Spezielle Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen beim Seilklettern und Bouldern

  • Möglichkeiten für regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren anbieten
  • möglichst eigenes Ausrüstungsmaterial (Seil, Karabiner, etc.) verwenden
  • Partnercheck auf Distanz oder mit MNS
  • Verleihmaterial wird nur ausgegeben, nachdem vom Betreiber geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt wurden
  • für die Benutzung von Toprope-Seilen und Selbstsicherungsautomaten mit vorinstallierten Karabinern wird eine Hand-Desinfektionsmöglichkeit angeboten
  • die Verwendung von trockenem sowie flüssigem Magnesia zur zusätzlichen Verminderung des Virusübertragungsrisikos wird empfohlen

 

Abschließend wird festgehalten, dass sämtliche Maßnahmen und Verhaltensregeln in der Kletteranlage für alle Kunden an gut sichtbaren Stellen angebracht werden.

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